Überzeugend in Social Media: Tipps für perfekte Bilder
Bevor das Internet seinen Siegeszug antrat, war es für Unternehmen schwer, Informationen über einen Bewerber zu erhalten. Meist ergaben sich die einzigen Informationen aus der Bewerbungsmappe. Dazu zählten der Lebenslauf, ein Anschreiben und das Bewerbungsfoto. Geknipst von einem professionellen Fotografen, setze es den Bewerber perfekt in Szene.
Dank des Internets sind Bewerber heutzutage gläserner geworden. Über ihre Profile bei verschiedenen Plattformen im Internet geben sich zahlreiche Informationen über sich preis. Das bietet zahlreiche Chancen für sie, etwa, wenn sie sich auf den dort geposteten Fotos professionell darstellen. Wie das gelingt, offenbart dieser Ratgeber.
Die Macht der beruflichen Netzwerke
Etwa 16 Millionen Nutzer hat das Karriereportal LinkedIn allein in der DACH-Region Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es zählt neben dem weiteren Portal Xing zu den wichtigsten beruflichen Netzwerken in Europa. Xing selbst kommt auf etwa 8,9 Millionen Mitglieder in Deutschland. Die Bedeutung der Portale wächst seit Jahren, mehr und mehr Unternehmen sind auf den Portalen aktiv.
Gigantisch ist das Potenzial der Karrierenetzwerke. Mit wenigen Mausklicks erfahren Unternehmen fast alles über potenzielle Bewerber. Die Informationen gehen nicht selten über das hinaus, was der Lebenslauf bei einer Bewerbung über einen interessierten Arbeitnehmer verrät. Die Interessen der Unternehmen an den Portalen sind mittlerweile stark ausgeprägt, manche Arbeitgeber setzen die Nutzung eines der Karrierenetzwerke für ihre Arbeitgeber bei einer Anstellung voraus. Arbeitsrechtlich ist das durchaus umstritten. Entscheidend ist die Abgrenzung zu Kontakten und Inhalten, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind.
Die Vorteile der Portale
Millionen Mitglieder aus dem deutschsprachigen Raum bilden ein gigantisches Netzwerk. Unternehmen und Arbeitnehmer kommen auf den Karriereportalen zusammen. In der modernen Arbeitswelt ist ein intaktes und dichtes Netzwerk wichtiger als je zuvor. Die Mitglieder bleiben mit ehemaligen Kollegen in Kontakt und können zugleich neue Kontakte knüpfen.
Ein weiterer Vorteil ist die eigene Präsenz. Arbeitnehmer sind für alle Unternehmen sichtbar. Auf der Suche nach einem neuen Mitarbeiter kommt es durchaus vor, dass Unternehmen gezielt auf dem Profil eines Mitglieds landen. Passt er perfekt in das Profil für eine Stelle, wird er persönlich angeschrieben und angeworben.
Ins rechte Licht rücken
Elementar für den perfekten Auftritt im Internet sind Profilbilder. Auf Karriereportalen kommen in der Regel Porträtbilder zum Einsatz. Profilbilder sind eine Art Einladung zum Kontakt. Gekonnt in Szene gesetzt, stellt das Bild einen ersten Kontakt dar und lädt im Idealfall zur Kontaktaufnahme ein. Das Foto offenbart einen ersten Eindruck von der Person.
Bei der Auswahl des Profilfotos auf einem Karrierenetzwerk sind einige Aspekte zu beachten. Zunächst ist es wichtig, das Foto aktuell zu halten. Weicht das Profilbild stark von dem aktuellen Aussehen ab, werden Personen bei einem persönlichen Treffen oder der nächsten Videokonferenz mit Microsoft Teams negativ überrascht sein. Professionalität ist ein weiteres Kriterium, dem jedes Profilbild entsprechen sollte. Alles wird modernisiert bei der Bearbeitung eines Fotos mit Photoshop. Aus einem bereits guten Bild wird mit der Anwendung ein perfektes Bild.
Mit privaten Bildern punkten
Neben den Karrierenetzwerken LinkedIn und Xing tummeln sich im Internet eine ganze Reihe weiterer Social Media-Plattformen. Auch auf diese Portale greifen Arbeitgeber zu, wenn sie auf der Suche nach Informationen und Bildern über einen potenziellen Mitarbeiter sind. Im beruflichen Kontext ist es von Relevanz, welche privaten Schnappschüsse im Internet sichtbar sind.
Arbeitnehmer können mit den geposteten Fotos für sich Werbung machen. Zeigen sie sich auf den Fotos in Gesellschaft einer schönen Begleitung oder an malerischen Orten, spricht das für sich. Die Bilder werden nicht selten inszeniert, um Werbung in eigener Person zu machen. Beliebt ist die Buchung einer Begleitung von Vogue Escort, dem bekannten und deutschlandweit verfügbaren Escort Service.
Der Escort boomt
Sorge vor leeren Auftragsbüchern macht sich der seriöse und vertrauenswürdige Escort Service nicht. Längst ist die Inanspruchnahme der Leistungen in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Escort Damen sind eine gern gesehene und gefragte Begleitung für gewisse Stunden. Auftraggeber wählen aus einem großen Angebot an Damen die für ihre Zwecke passende Begleitung aus.
Der Anlass kann ein privates Abendessen zu zweit, der Besuch eines firmeninternen Events oder auch der gemeinsame Wochenendurlaub an der Nordsee sein. Vor der Buchung werden die Rahmenbedingungen abgesteckt und beide Seiten wissen exakt, wie die gemeinsame Zeit verläuft. Organisiert wird die Zusammenkunft vom Escort Service – diskret und zuverlässig.
Immer mehr Auftraggeber buchen eine Escort Dame dafür, professionelle Bilder für Social Media zu erstellen. Sie fahren mit der Begleitung an schöne Orte oder lassen sich bei einem gemeinsamen Abendessen mit der Dame knipsen. Sogar Videos werden gedreht. Anschließend werden die Videos mit Photoshop bearbeitet und online in Szene gesetzt.
Bildrechte und Social Media
Was einmal im Internet landet, ist nur schwer wieder aus dem World Wide Web zu entfernen. Das gilt auch bei Fotos, die auf einem Social-Media-Kanal online gestellt werden. Nutzer sind gut beraten, zuvor die Bildrechte zu klären, um mögliche Klagen aus dem Weg zu gehen. Verstöße gegen Lizenzrechte oder die Persönlichkeitsrechte einer Person können mit teuren Unterlassungsklagen oder gar Schadensersatzforderungen enden.
Generell muss der Urheber eines Fotos der Veröffentlichung zustimmen. Die Zustimmungspflicht gilt ferner auch für alle Personen, die auf dem Foto abgebildet sind. Wird eine Escort Dame für ein professionelles Fotoshooting gebucht, muss sie der Veröffentlichung der Bilder im Vorfeld zustimmen. Aus Nachweisgründen ist es ratsam, die Zustimmung in schriftlicher Form einzuholen.
Unternehmen, die Fotos ihrer Mitarbeiter im Internet veröffentlichen, brauchen sogar zwingend eine schriftliche Einwilligung. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2014 entschieden. Kommt es häufiger zu Bild- und Videoaufnahmen, kann als Ergänzung zum Arbeitsvertrag einen Rahmenvertrag aufgesetzt werden, bei denen die Mitarbeiter der Nutzung zustimmen.